Die Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichen durch Dritte , ist wie die Verwendung einer Marke verboten. Das Markenrecht fasst es dann noch etwas genauer ein und ein Heer von Anwälten gehen gegen Mitbewerber und Trittbrettfahrer vor, die andere Marken in der geschützten oder ähnlichen Form mißbrauchen. Niemand würde wohl auf die Idee kommen, ein Fahrzeug zu entwickeln und es Mercedes nennen, auch wenn es ja auch ein Vorname ist.
Bei BERLINintim sind es der Name oder auch die Kombination der zwei Worte Berlin und intim, die mittlerweile den Schutzstatus genießen. Das Zeichen hat sich in den Verkehrskreisen durchgesetzt. Diesmal hat der Verkehr aber nichts mit dem intimen Geschlechtsverkehr zu tun, sondern mit der Zielgruppe (Wer hat gewöhnlich Umgang mit den Produkten, für wen wurde das Produkt entwickelt). BERLINintim ist in der Region BERLIN/Brandenburg nicht nur bekannt sondern auch ein Synonym für Erotik in Berlin und natürlich Marktführer wenn es um Onlinemarketing im Erotikbereich geht. Dies wurde auch immer von den Partnern und Mitbewerbern akzeptiert, so wie wir die Namen, Kennzeichnen und Marken unserer Partner und Mitbewerber akzeptierten. Niemand verwendete die Begriffe Berlin und intim im werbenden Zusammenhang.
Ende Juni diesen Jahres dann mussten wir feststellen, dass eine Escortagentur (1 Modell) mit dem Titel Escort Berlin intim alles daran setzte, auch mit dem populären Suchbegriff berlinintim bei Google sehr prominent vertreten zu sein. Das Problem ist hier, dass viele unsere User nun davon ausgingen, dass sei eine offizielle BERLINintim-Seite.
Hier konnte nur noch der Anwalt helfen. Die Kanzlei Doerre in Hamburg, spezialisiert auf Markenrechtsverletzungen, zog gegen den Inhaber der Agentur ins Gefecht. Da der Betreiber eine Abmahnung nicht akzeptierte und munter weiterspammte, wurde die Judikative angerufen. Am 17.9.2009 ist zum Termin beim Landgericht Berlin geladen worden.
Nebenher begann der Kampf gegen die vielen Links und Tags, die für die optimierte Google-Platzierung mit der geschützen Marke versehen wurde. Mehr als 40 Betreiber von Artikelverzeichnissen, Linkportalen und Sozial-Bookmarks-Portalen wurden angeschrieben und aufgefordert, die strittigen Links und Tags zu löschen bzw. abzuändern.
Leider reichte nicht immer eine E-Mail, manchmal mussten wir noch ein Fax oder einen Brief, in seltenen Fällen auch noch ein Anwaltsschreiben hinterher schieben.
Jetzt, nach gut 8 Wochen Streß, Ärger und Kampf ist es fast geschafft. Alle angeschriebenen Portalbetreiber in Deutschland haben reagiert und die entsprechenden Seiten sogar gesperrt, mindestens jedoch abgeändert. (Danke an alle Betreiber für das unkomplizierte und schnelle handeln). Jetzt ist es noch eine Frage der Zeit, bis ein Eintrag unter Google mit dem Suchbegriff Berlinintim rausrutscht.
Das SEO hat ja soweit gut funktioniert. Und der Betreiber ist gut mit Escort Berlin zu finden. Glückwunsch, ist dieser Begriff doch extrem schwer zu optimieren. Aber BERLINintim ist und bleibt nuneinmal unsere Idee und Marke. Jetzt bereiten wir uns auf die 10-Jahresparty und auf die Zeitung vor, die am 15.10.2009 erscheint.
Hinweis für Portalbetreiber und Anwälte:
Wir haben Titelschutz für BERLINintim in allen Schreibweisen beansprucht. Weiterhin ist der Name BERLINintim als Unternehmenskennzeichen gem. § 5 MarkenG geschützt. Das DPMA (Deutsche Patent und Markenamt) werden wir auch in Kürze davon überzeugen. Beim europäischen Markenamt läuft auch gerade das Eintragungsverfahren für die Bildmarke BERLIN intim.
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