Jugendschutz 2.0

Posted: 14th Februar 2012 by admin in Aktuell, Recht
Tags: jugendschutz, Jusprog

Die KJM (Kommission für Jugendschutz) hat zwei neue Jugendschutzfilter unter Aufkagen anerkannt. Darunter den JusProg-Filter, für dessen Entwicklung sich BERLINintim seit Jahren eingesetzt hat.

Jetzt ist für Anbieter ein neues Zeitalter angebrochen. Vorbei die Zeit der Rechtsunsicherheit. Bislang konnten Internetanbieter so genannte 16er-Inhalte ausschließlich zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr zeigen (Sendezeitbegrenzung) oder mussten durch technische Mittel die Wahrnehmung des Angebots wesentlich erschweren. Ab sofort gilt eine jugendschutzrechtliche Privilegierung, wenn die Website mit einer Alterskennzeichnung versehen ist.

Diese Alterskennzeichnung (ab 16 Jahren) sollte mit dem Label-Generator von JusProg erstellt und den weiteren Anweisungen gefolgt werden:
http://www.jugendschutzprogramm.de/label-generator3_age-de.php

Wir empfehlen allen unseren Inserenten den Jugendschutzfilter zu integrieren. Allerdings gibt es noch keine verläßlichen Aussagen darüber, ob der Jugendschutzfilter JusProg auf Dauer für die Anbieter kostenfrei sein wird.