Vor dem Hamburger Landgericht haben sich die BERLINintim Marketing GmbH als Klägerin und der Anwalt der Beklagten, eine Privatperson aus Krefeld, auf einen Vergleich geeinigt. Die Rechtslage war sehr kompliziert. Die Richter sprachen uns das Kennzeichenrecht an dem Namen BERLINintim zu, hatten aber Bedenken, die Domain uns so zuzusprechen, weil die Domain berlin-intim.de nicht genutzt wurde.

So haben wir uns vor dem Landgericht Hamburg geeinigt und die Domain käuflich erworben, um die Sache schnell zu beenden. Derzeit warten wir noch auf die Übertragung. Leider muss unser Anwalt hier mich Nachdruck nachhelfen. Wir hoffen, dass wir die Domain bis zu unserem 10. Geburtstag konnektiert haben.